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Medizinstudenten sind mobilste Studenten

Für jeden PJ-Studierenden stehen allein in Deutschland vier freie Plätze an insgesamt 600 Akademischen Lehrkrankenhäusern, 970 Akademischen Lehrpraxen und 32 Universitätsklinika zur Verfügung.
Die PJ-Plätze sind über alle Bundesländer verteilt. Selbst in Bremen, das keine Medizinische Fakultät unterhält, gibt es neun Akademische Lehrkrankenhäuser. Jeder dritte PJ-Studierende kann so das Sitzland der Heimatuniversität verlassen, ohne gleich den offiziellen Studienort wechseln zu müssen. Hinzu kommt, dass die Hälfte der Universitäten einen Zweithörerstatus einräumt. Damit können auch Leistungen anderer Universitäten in Anspruch genommen werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass die eigenen Studierenden in ihren Möglichkeiten nicht eingeschränkt werden.
„Die große Zahl der bestehenden Angebote im PJ zu koordinieren, ist eine erhebliche Herausforderung. Käme es zu einem freien PJ-Tourismus der Studierenden, wäre künftig niemand mehr zuständig“, sagt Professor Dieter Bitter-Suermann, Präsident des MFT Medizinischen Fakultätentags. „Wenn dann die hohe Studienerfolgsquote sinkt, werden aber die Medizinischen Fakultäten zur Verantwortung gezogen.“

Größere Verteilung der Studierenden erschwert Vor-Ort-Prüfungen

Mehr als die Hälfte der Medizinischen Fakultäten nimmt mündliche Staatsprüfungen auch in Akademischen Lehrkrankenhäusern ab. Dies ist mit viel Aufwand für die Fakultäten verbunden. „Bei einer weiteren Erhöhung der Anzahl der externen Einrichtungen dürften die Vor-Ort-Prüfungen kaum noch aufrecht erhalten werden können“, gibt Bitter-Suermann zu bedenken.

Vorgaben für Auslandszeiten

„Hinsichtlich der Auslandsmobilität gilt zu beachten, dass es nach der Approbationsordnung nur das Studium im Ausland und die PJ-Ausbildung an den Akademischen Lehrkrankenhäusern im Inland gibt“, erläutert Bitter-Suermann. Die Landesprüfungsämter erkennen daher ausländische PJ-Anteile nur an Universitäts-assoziierten Kliniken an. Hier gibt es eine lange Liste von anerkannten Universitäten der WHO. Hinzu kommen spezifische Ausbildungsmodelle. In der Schweiz können für Schweizer Studierende Anteile der klinisch-praktischen Ausbildung in Universitätsspitälern, Lehrspitälern und vielen weiteren Spitälern absolviert werden. Damit sind diese Ausbildungsplätze auch im Sinne einer Äquivalenz für deutsche PJ-Studierende zugänglich, obwohl in Deutschland andere Qualitätskriterien gelten.
„Wegen der finanziell sehr reizvollen Angebote wundert es nicht, dass deutsche PJ-Studierende sehr gerne PJ-Anteile in der Schweiz wahrnehmen. Insbesondere aus der Schweizer Erfahrung heraus kommt der vermeintliche Anspruch von Studierenden, doch auch überall in Deutschland ein PJ-Anteil machen zu können“, meint Bitter-Suermann.

PJ sollte dem Studium und nicht der Personalgewinnung dienen

„Beim Wettbewerb der Krankenhäuser um die höchsten materiellen Unterstützungsleistungen für PJ-Studierende in Form von Logis, Kleidung, Essen und direkten Aufwandsentschädigungen sind den Universitätskliniken die Hände gebunden. Die Hochschulmedizin kann das Studium der Nachwuchsmediziner schließlich nicht vergüten“, merkt Bitter-Suermann an. „Im Hinblick auf das ärztliche Kompetenzspektrum halte ich es für sehr bedenklich, wenn inzwischen deutlich weniger als 30 Prozent der PJ-Studierenden an den Universitätsklinika ihr klinisch-praktisches Studium vertiefen. Wenn schon so wenig Studierende ihr PJ in der Hochschulmedizin absolvieren, sollten die anderen wenigstens an den qualitätsgesicherten Akademischen Lehrkrankenhäusern und Akademischen Lehrpraxen ausgebildet werden.“

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Quelle

  • MFT
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Kommentare

  • 2
    17.11.11 - 13:09
    Gast

    Wenn das PJ allein der Vertiefung des Studiums gelten soll, wie kommt es dann, dass man als PJ-ler als unverzichtbar auf Statiion angesehen wird und es als selbstverständlich gilt, dass Überstunden und Mehrarbeit geleistet werden? Angesichts solcher Zustände. ist eine Vergütung mehr als angemessen.

  • 1
    16.11.11 - 14:12
    Eine Spaetberufene

    400 Euro mtl. würde ich persönlich nicht als "sehr reizvoll" bezeichnen, sondern als das absolute Minimum, welches einem PJler bei Vollzeittätigkeit zzgl. Überstunden zustehen sollte. Es gibt gerade im Medizinbereich auch viele "Spätberufene", für die sich die Frage der Finanzierung des Studiums in Form von Job-Möglichkeiten neben dem Studium stellt. Da neben dem PJ in der Regel jobben kaum möglich ist, um den Lebensbedarf zu decken, wären zumindest 400 Euro angemessen, um das Minimum von Versicherungen und mtl. Fixkosten teil-abzudecken (OHNE MIETE). Auf das Beispiel, dass Jura- und Lehramtstudenten während ihrer Tätigkeit sinnvollerweise ebenfalls eine Vergütung beziehen, verzichte ich jetzt einmal.

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