| Rettungsdienstgesetz Berlin |
| Rettungsdienstgesetz NRW |
Ich gehöre zu den bayr. Land-Notärzten, die oft fürs örtliche KH als Verlebungsarzt einspringen. Ob eine Arztgegleitung wirklich immer nötig ist, ibleibt fraglich. Der offizielle Verlegungsazt hätte allein 55 oder 90 km Anfahrt. Mir erscheint das Verschwendung von ärztlicher Arbeitszeit.
Oft bleibt unklar wer für die Bezahlung zuständig ist. Geht es an ein Haus einer höheren Versorgung ganz klar die Kasse, also Notarzteinsatz. Wie ist es aber wenn die Verlegung nur erfolgt weil der Patient im abgebenden Haus nicht überwacht werden kann?
na da kann ich in Köln ja viele beruhigen ,hier gibt es sowohl einen RTW welcher für Intensivverlegungen vorgehalten wird ,8weitere Fahrzeue können nachgerüstet werden),als auch verlegungsärzte die sowohl im Notarztdienst ,als auch als Verleger über die Stadt angestellt sind.
Gruß aus Köln ,Ralf Koch
Das Problem ist in der Tat vielschichtig, selbst dann, wenn alles klar geregelt ist - wie in Niedersachsen. Dort ist der Regelrettungsdienst für alle Interhospitaltransfers zuständig, also RTW + ggf. NEF, für planbare Intensivverlegungen halten mehrere Rettungsdienstbereiche einen ITW gemeinsam vor.
Aber bei Abgabe innerhalb des Krankenhauses (Innere auf Chirurgie) ist der eigentliche Transport Nebensache. Und die aufnehmende Abteilung wird vorher schön gefragt, ob sie das denn auch kann.
Beim Interhospitaltransfer auf dem platten Land werden schnell Transportzeiten von 30 min und mehr erreicht. D.h. die erste Übernahme ist die von der Klinik in den RTW/NAW. Und da kann sich der Übernehmende - egal ob RettAss oder NA - sehr wohl weigern, wenn er personell und apparativ nicht ausreichend gerüstet ist. Und er kann sich auch weigern, wenn die Sache gar nicht so dringend ist, wie sie gemacht wird. Ein NSTEMI hat eben 72h Zeit bis zum Katheter und muss nicht um 3h nachts verlegt werden, wenn gerade sowieso kein RTW mehr frei ist.
Oder Sonderwünsche: Muss eigentlich ein Patient ins 100km entfernte Heimatkrankenhaus verlegt werden (weil er von dort kam), wenn das nächste geeignete 40 km entfernt ist? Wer ist denn dann verantwortlich, wenn er 30 km vorm Ziel stirbt?
Nach NRettDG muss der begleitende Arzt "geeignet" sein, auf dem RTW tätig zu werden. Ob das ein KH-Arzt ist, der nicht auf die Geräte eingewiesen ist, darf bezweifelt werden.
Lösung für alles:
Das KH legt Ziel und Dringlichkeit fest.
Die Leitstelle wählt das geeignete Rettungsmittel.
Der begleitende NA wird vor/beim Alarm über die Einzelheiten des Pat. informiert und spricht das weitere Vorgehen mit dem verlegenden Arzt ab. Lehnt der Verlegearzt den Transport ab, muss er natürlich auch für die Konsequenzen einstehen.
Last but not least müssen natürlich auch die Kassen das Geld für die notwendige Aufrüstung der Ausrüstung stellen. Und ggf. müssen mehr Personal und Fahrzeuge vorgehalten werden.
Es wäre schön, wenn die politisch Verantwortlichen endlich einmal einsehen würden, dass der medizinische Fortschritt - und dazu gehören die zunehmenden Verlegungen - auch Geld kostet.
RS
ÄLRD
Sehr geehrter Herr Graetzel,
ich schlage vor, daß Sie alle standespolitischen Ärzte
verbände einen Abdruck Ihres Artikels mit allen Diskussions-
äüsserungen schicken.
Also: Hartmannbund,NAV-Virchowbund,Marburger Bund und
auch den größten wissenschaftlichen Gesellschaften.-
Ich bemühe ich oft Früchte aus meiner DocCheck Beteiligung weiterzureichen.
Ich habe darüber hinaus den Eindruck, daß die so oft
beneideten Privatversicherungen bei der Bezahlung
restrikitiver sind als die sozialen Kostentträger.-
Der Bundesrat sollte die Hoheit der einzelnen Länder auf
freiwilliger Basis zur Optimierung der bisherigen
Regelungen mit Wiedervorlagefristen der Verbesserungs-
planung überreden.
Für ein sozialwissenschaflich interessiertes Team wärs
eine lohnende Aufgabe sich damit promovieren resp.gar
habilitieren zu lassen !
Vieleicht ein Wiedereinstieg für Baron Guttenberg ! Was ich übrigens ausdrücklich sachlich zu verstehen bitte.-
Mit freundlichem Gruß und der Bitte um eine Bestätigung
Ihr
Ernst H. Tremblau
(Dr.med.FA Neurologie, Psychiatrie;" Zusatztitel" Psycho
therapie; Postadresse bei DocCheck bekannt)
o
zu Marc Rüpels Kommentar
Sie haben sicher recht, dass der Bayerische Weg grundsätzlich ein guter ist. Nur läuft die Lösung leider dem Problem wieder hinterher. Es müsste deutlichforscher voran gehen.
Ich arbeite seit über 20 Jahren im Rettungsdienst, seit einiger Zeit in einer Rettungsleitstelle als Disponent.
Wie Sie richtig sagen, nimmt die Zahl der Verlegungen stetig zu. Das System der Verlegungsärzte befindet sich im Aufbau, wird aber aufgrund der Kosten sicher nicht den Umfang erreichen der nötig wäre um wirklich Anforderungsgerecht ausgebaut zu werden.
Übertrieben gesagt streiten wir leider täglich, die Ärzte die die Patienten verlegen müssen, wir die Disponenten die es irgendwie hinbekommen müssen ohne den Rest der Bevölkerung zu vernachlässigen, die regulären Notärzte, deren Aufgabe es eigentlich nicht ist, Verlegungsärzte, die ITH, von denen es zu wenige gibt darum, wer letztendlich zum Wohle des Patienten nachgibt. So ist es leider für alle Beteilgten sehr, sehr unbefriedigend.
Es ist zwar absolut in Ordnung diese Diskussion zu führen, jedoch bildet in jedem Fall die Garantenpflicht des Rettungsdienstpersonals/Notarztes die Grenze zur möglichen Verweigerung eines Transports. Im Klartext entbindet eine gesetzliche Regelung den Rettungsdienst nicht davon im Notfall seiner Garantenpflicht gerecht zu werden. Andernfalls müssten die entsprechenden Personen ggf. mit der Einleitung von Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung/Totschlags durch Unterlassen bzw. unterlassener Hilfeleistung rechnen.
Bei vielen Modellen ist und bleibt die Situation problematisch: a) wenn das abgebende Krankenhaus den Arzt stellt, ist dieser dann in die Geräte des RTW eingewiesen und kann entsprechend handeln? In der Regel hat der RTW nicht die Medikamente wie die Kombination NEF/RTW: woher nimmt nun der begleitende Arzt eventuell notwendige Medikamente?
b) macht der öffentliche Rettungsdienst die Verlegung (was ja prinzipiell möglich ist und in zeitkritischen Situationen auch getan wird), steht er für einen originären Einsatz nicht zur Verfügung und ein anderer Patient kommt möglicherweise zu Schaden.
Die sinnvolle Lösung ist der Sekundärtransport durch ITW, bzw. Sekundärhubschrauber, hier ist auch gewährleistet (hoffentlich), dass das hohe Versorgungsniveau auf einer Intensivstation durch den Transport nicht unterbrochen wird durch die schlechtere Ausstattung in der Kombination NEF/RTW.
Notfall Verlegungen sind immer ein Problem gewesen. Wenn das verlegende Krankenhaus den Arzt stellt, hinterlässt das zu Wochenend und Nachtzeiten in kleineren Krankenhäusern teils illegale und unschließbare Lücken. Und zusätzlich darf das verlegende Krankenhaus wenn blöd kommt auch noch den Notarzteinsatz an das Rote Kreuz bezahlen, denn der Transport ist ja RTW mit Arzt....
Lieber Herr Bischof,
vielen Dank für den Tipp. Wir haben den Link entsprechend geändert.
Viele Grüße,
Ihr DocCheck News-Team
Da die Zahl der Verlegungstransporte in der sich ändernden Krankenhauslandschaft zukünftig eher zunehmen wird, ist der bayerische Weg keinesfalls schlecht. Prinzipiell gilt es, das Vorkommen von Verlegungstransporten in einer Bedarfsplanung für eine Region fest mit einzubeziehen und den Regelrettungsdienst oder das personalschwache Krankenhaus nur dann zu binden, wenn nichts anderes mehr geht. Fünf Standorte in Bayern sind nicht üppig, aber (laut Artikel) ein Anfang. Alternativ wäre die Anschaffung von Hubschraubern (ITH) denkbar, die für Sekundärtransporte vorgehalten werden. Die sind noch zeitnäher am Geschehen verfügbar, allerdings nicht unbedingt sicht-/witterungsunabhängig und natürlich kostenintensiv. Wichtig ist aus meiner Sicht, dass das Thema in jeder Region auf die Tagesordnung der Verantwortlichen (ÄLRD, Krankenhäuser) kommt und man eine Vereinbarung parat hat, bevor der nächste Ernstfall eintritt und dann ein unwürdiges und gefährliches Geschacher bei den Zuständigkeiten beginnt.
Leider ist oben eine veraltete Fassung des RettG NRW verlint, dazu noch aus fraglicher Quelle. Eine aktuelle Fassung fibndet sich z.B. hier: http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi?chosenIndex=Dummy_nv_68&chosenIndex=Dummy_nv_68&templateID=document&source=context&source=context&highlighting=off&xid=146899,1&
Nach über zehn Jahren im Rettungsdienst zweier Bundesländer (RLP und NRW) findet sich meiner Ansicht nach im angeführten Beispiel vor allem eines: Menschliches Versagen. Egal wie die grundlegende Organisation ist, der Fokus sollte immer auf den Menschen gerichtet sein der in diesem Fall schneller Hilfe bedurfte.
Wie auch schon erwähnt, sowohl in NRW als auch in RLP: Je nach Dringlichkeit entweder örtlicher Notarzt oder Intensivverleger (Boden oder Luft). Man muss das System nur konsequent nutzen.
Verlegungsärzte in Bayern - soweit die Theorie!
Wenn man die Größe Bayerns betrachtet und sich nun darin verteilt fünf! Standorte für Verlegungsärzte vorstellt, hat man eine Vorstellung wie praktikael das ganze ist. Die Verlegungsärzte sind in größeren Städten mit entsprechender Infrastruktur installiert. Für planbare Verlegungen ganz sicher ein gute Sache. Aber für dringende Verlegungen, welche in der Regel ja kleinere Häuser betreffen, mit geringer medizinischer Versorgungsbreite, die sich nun mal eher in ländlichen Gebieten befinden, ist das keine Lösung. Hier befinden sich die Verlegungs NEFs einfach zu weit weg. Oftmals kann eine Verlegung nicht 45-60 Minuten warten bis ein Verlegungsarzt kommt. Diejenigen sind die gekniffenen, sie stehen nach wie vor mit diesem Problem alleine da. Das abgebende Haus, eigentlich verantwortlich für die Arztbesetzung, kann niemanden entbehren, weil oft nur der einzige Arzt im Dienst und der reguläre Rettungsdienst ist soweit ausegdünnt, dass die Sicherstellung der Notfallrettung oft nicht gewährleitstet ist.
Theorie gut, Praxis schlecht! Hier gibt es vieles zu verbessern.
Im Hintergrund gab/gibt es ein weiteres Problem, Notärzte sind in vielen Regionen niedergelassene Ärzte, die den Dienst von der Praxis aus fahren. Unfairerweise gab es in unserer Region regelmäßig Ärger mit der Bezahlung, wenn Notarztverlegungen mit diesen Kräften durchgeführt wurden.
Die Krankenhäuser haben sich auf diese Art und Weise gern alle Kosten gespart, auch eigene Personalkosten.
Das verlegende Krankenhaus hätte doch sicherlich eigene Resourcen anzapfen können, auch wenn die Luft auf der Intensiv brannte, so klein kann das ja nicht gewesen sein. Organisationsversagen, hätte mein Chirurgen-Chef gesagt.
Diese Problematik ist doch schon seit 20 Jahren bekannt und der Gesetzgeber hält bekanntlich immer so lange still, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist. Dann trifft die Schuld in der Regel das kleinste Glied der Kette. Danke Deutschland!!
Die Sache ist wichtig und Herrn Graetzels Artikel aufschlussreich. In diesem Zusammenhang interessieren mich insbesondere die Zuständigkeitsregelungen in Sachsen und Sachsen-Anhalt. Kann dazu jemand Auskunft geben?
Für die Interessierten, hier ein paar Infos zur Intensivverlegung in Niedersachsen:
http://www.rettungsdienst.de/nachrichten/intensivverlegungsdienst-niedersachsen-positive-bilanz-11899
http://www.johanniter.de/index.php?id=67771
notfallverlegung -> notarzt + rtw
planbare intensivverlegung -> intensivtransport (5 standorte mit zentraler dispositionstelle über die die verlegungen angemeldet werden)
Wie sieht es im traditionell CDU regioerten Baden-Württemberg
diesbezüglich aus?
ich frage aus Interesse, weil ich immer wieder erfahre, dass das problem immens ist - bzw. sind mit keine Zuständigkeiten bekannt.
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![]() | Neurologie und Neurochirurgie: MediClin Krankenhaus Plau am See 24.05.2011, DocCheck TV Redaktion Dauer: 06:52 min |
![]() | Ein Brief aus dem Krankenhaus 18.03.2009, DocCheck TV Redaktion Dauer: 15:38 min |
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