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Autismus: Diagnose per Bremsgeräusch

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Der Beschluss des Amtsgerichts Pankow/Weißensee ist vier Seiten lang – und untersagt einem Vater den Kontakt zu seinem Kind. „Das Kind leidet an einer autistischen Störung“, doziert die Familienrichterin, und: „Der Kindesvater steht der Diagnose distanziert gegenüber“. Tatsächlich entscheidet eine umstrittene Diagnose über die Zukunft der Vater-Sohn-Beziehung. Denn die Gerichtsentscheidung basiert auf der Annahme, dass das autistische Kind den Kontakt nicht verarbeiten würde – und infolge eines Vaterkontakts sogar suizidgefährdet wäre. „Absolut unverständlich“, meint hingegen der Vater. Und liefert Videoaufnahmen, die einen Jungen zeigen, der voller Vertrauen mit seinem Vater spielt. Er "leidet keinesfalls an Autismus, das ist eine reine Fehldiagnose“.
Seit Jahren schon kämpfen die getrennt lebenden Eltern um die eine Frage: Ist ihr Sohn, wie die Mutter immer wieder meint, ein Autist? Und muss daher der Kontakt zum leiblichen Vater wirklich unterbunden werden? „Er kann krankheitsbedingt den Wusch des Vaters nach Kontakt nicht dekompensieren und reagiert massiv fremd- und autoaggressiv“, beschließt letztendlich das Familiengericht und verkündet den Beschluss im Januar 2010. Für Ärzte auf beiden Seiten ein Desaster. Denn während die eine Fraktion die Diagnose erstellte und daran glaubt, stellen andere Forscher wie der bundesweit anerkannte und mittlerweile emeritierte Psychologe Professor Wolfgang Klenner solche Angaben gerade bei Kindern in Frage. Derartige Auseinandersetzungen ziehen sich über Jahre und sind kein Einzelfall – die einen Ärzte stellen Diagnosen, die anderen Mediziner stellen sie in Frage. Ein Drama. Doch jetzt scheint die Hoffnung berechtigt, den Kampf um die wahre Diagnose in Zukunft unemotional, vor allem aber akustisch entscheiden zu können.

Der gehörte Elefant macht den Unterschied

Während bei gesunden Kindern das Gehirn Wörter akustisch sofort verarbeitet, sind die Neuronen von Kindern mit Autismus im Durchschnitt genau 11 Millisekunden langsamer. So viel beträgt nämlich die Geschwindigkeits-Differenz in der Wahrnehmung von Lauten, berichten nun Mediziner am US amerikanischen Children’s Hospital of Philadelphia in der aktuellen Ausgabe des Fachblatts Autism Research. 11 Millisekunden, so hoffen nun Ärzte und betroffenen Eltern auch hierzulande, könnten die Diagnose der nur schwer erkennbaren ASDs wesentlich vorantreiben. 11 Millisekunden, erklären die Amerikaner der Fachwelt, sei in Zeiteinheiten gemessen der Laut „El“ im Wort „Elefant“. Könnten damit ausgesprochene Elefanten die Familiengerichte revolutionieren?

Tatsächlich scheint die vom Radiologen Timothy P.L. Roberts vorgestellte Methode geeignet, um gerade bei kleinen Patienten autistische Signale zuverlässig zu detektieren. Herzstück des Verfahrens ist die Magnetoenzephalografie (MEG), bei der die Messung der magnetischen Aktivität des Gehirns mit Hilfe von äußeren Sensoren (SQUIDs) und somit nichtinvasiv erfolgt.
Die Ergebnisse sprechen für sich. Um die vom Gehirn erzeugten Magnetfelder bei Aufnahme von akustischen Signalen zu registrieren, mussten 25 Kinder mit ASD einen speziellen Helm tragen. Anschließend hörten sie Piep-Töne und Wörter, darunter das eingangs erwähnte „Elefant“. Anders als jene 17 Kinder ohne ASD, die dem gleichen Prozedere unterzogen wurden, zeigten die per Computer visualisierten MEG-Aufnahmen eine klar erkennbare und reproduzierbare Verzögerung um durchschnittlich 11 Millisekunden. Laut Roberts spielen womöglich Unterschiede in der Substantia alba eine entscheidende Rolle bei der Signalverarbeitung. So fand das Ärzteteam in Philadelphia heraus, dass die Myelinschicht bei gesunden Kindern besser ausgebildet ist als bei Kindern mit Autismus und autismus-ähnlichen Erkrankungen (ASD) – was die schnellere Übertragung der Informationen über die Leitungsbahnen ermöglichen könnte. Für Eltern wie den Vater des Berliner Kindes könnte der Elefantentest zumindest Gewissheit bringen, ob ein Autismus vorliegt, oder nicht. Der Beschluss von Anfang Januar 2010, der ihm den Umgang mit seinem Kind untersagt, zeigt ungewohnt offen, warum die US-Methode helfen kann. Bisher setzen viele Familienrichter bei der Einschätzung einer eventuell vorliegenden Autismus-Erkrankung nicht zwangsläufig auf ärztliche Gutachten allein – im vorliegenden Fall hatte die Verfahrenspflegerin das entscheidende Wort.

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Vlad Georgescu

Medizinjournalist/in

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Kommentare

  • 14
    User_default_image
    05.02.10 - 21:38
    Dipl.-Psych. Gabriele Cziepluch
    Psychotherapeut/in

    Familienrichter folgen ausnahmslos – zumindest hier in Bayern – den Empfehlungen der von ihnen selbst in Auftrag gegebenen Gutachter. Wissenschaftliche Stellungnahmen, wie die von Prof. Dr. Wolfgang Klenner, einer anerkannten Koryphäe in Sachen psychiatrisch-psychologischer Gutachten im Familienrecht, werden beim richterlichen Beschluss einfach ignoriert. Ob das wohl an der „kognitiven Dissonanz“ der Richter liegt (nur das, was richterlich in Auftrag gegeben und mit öffentlichen Mitteln bezahlt wird, ist für die richterliche Beschlussfassung relevant)? Möglicherweise ist diese Haltung einiger bayrischen Richter aber einfach nur bequem.

  • 13
    User_default_image
    04.02.10 - 14:29
    Dr.med. Martin Conradi
    Arzt/Ärztin

    MALHEUR-Meldung!
    ****************
    An Dr. Martin Wolkerstorfer: Mir ist ein Daumen-runter versehentlich passiert.
    Bitte jeder Leser dort ein Minus abziehen! (Zum Glück bekomme ich den Newsletter noch doppelt, da im Anfangstadium DocCheck technisch noch nicht so richtig klappte - da gebe ich über die zweite Listung noch ein Plus daneben zum tendenziellen Ausgleich ein.) Tut mir leid!

    Dank an Christine Stuwe für die Begriffsklärung

    - Martin Conradi

  • 12
    User_default_image
    04.02.10 - 09:56
    Dr. med. Wolfgang Wittwer
    Arzt/Ärztin

    Ist diese angebliche Unfaehigkeit des Kindes, die Wuensche eines Gegenuebers zu kompensieren oder zu dekompensieren (was das immer auch heissen mag) naeher beschrieben, fuer diesen Casus konkret nachgewiesen, oder ist das nur eine Annahme aufgrund der gestellten Diagnose?

    Davon abgesehen, nehmen die Zahl von psychiatrischen Diagnosen in Rosenkriegen zu, ob sie nun den/die Gegner(in) oder die Kinder dieses Expaares betreffen. Nach dem angeblichen Missbrauch als Waffe kommen jetzt Persoenlichkeitsstoerungen des Gegners und die Verletzbarkeit des Kindes hinzu.
    Frage: Welche Profession hat die Mutter in diesem Fall?

  • 11
    User_default_image
    04.02.10 - 09:38
    Dr. med. Gerd Schallenberg
    Arzt/Ärztin

    „Er kann krankheitsbedingt den Wusch des Vaters nach Kontakt nicht dekompensieren und reagiert massiv fremd- und autoaggressiv“, habe letztendlich das Familiengericht entschieden.

    Dieser Entscheid ist nicht verständlich - wie schon Dr. Wlkersdorfer zurecht festellt und entweder in dieser Formulierung oder als Zitat zu ändern. Was die Forschungsergebniss angeht, erscheint mir das Nachverfolgen und Ausweiten der gemachten Beobachtungen sinnvoll. Der Entscheid des Gerichts in dieser Form ist für mich (Allgemeinarzt, Psychotherapeut) nicht nachzuvollziehen.

  • 10
    Icondirect
    04.02.10 - 09:21
    Vlad Georgescu
    Medizinjournalist/in

    Der Fall ist natürlich echt, uns liegen die Originaldokumente des Gerichts - der Beschluss - vor. Aus meiner Sicht liegt ein Hauptproblem in der Besetzung des Gerichts: Am Ende entscheidet eine Richterin, die diametral entgegengesetzten Gutachten glauben kann, oder eben auch nicht. Hier wäre eine "medizinische Robe" womöglich sinnvoller.

  • 9
    User_default_image
    03.02.10 - 23:19
    Dr. Gerd Teschke
    Arzt/Ärztin

    Dr. Gerd Teschke, Psychiater, Experte in Sachen Asperger
    Verrücktheiten gibt es nicht nur bei Kinder, sondern auch bei Erwachsenen. So wurde dem Kindesvater, der mir zum Gutachten geschickt wurde, von der getrennt lebenden Kindesmutter unterstellt er habe Asperger und deshalb sei er gefährlich für das Kind. Der Mann ist so normal wie du und ich. Nach 9 Monaten hat er sein Kind noch nicht sehen dürfen-es würde noch überprüft, obgleich ich in meinem Gutachten klar nachwies, dass der KV kein Asperger habe und, ich glaube, auch die Verfahrenspflegerin überzeugt hatte. Der Mann ist in seinem Verhalten auch dem Kind gegenüber (Video) vöölig normal.

  • 8
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    03.02.10 - 21:32
    Helmut Groddeck
    Zahnarzt/-ärztin

    Hier werden m.E. 2 Themen unseelig verquickt.

    1. Grundsätzlich zu begrüßen ist die Entwicklung von Tests und Methoden, die eine schwierige Diagnosestellung vereinfachen, sie sicherer, präziser, objektivierbar und reproduzierbar machen.

    2. Wird solch eine Methode mißbraucht, sei es um eine tendenziös-ideologische (Un-)Rechtsprechung durchzusetzen, sei es um sich aus Mangel an Einfühlungsvermögen und dem erforderlichen komplexen Fachwissen hinter der Scheinobjektivität einer innovativen Methode zu verstecken und sich damit vor seiner hohen Verantwortung zu drücken, ist noch lange nicht die Methode schlecht, sie wird jedoch durch den Mißbrauch diskreditiert.
    Es ist wie überall: scharfe Werkzeuge gehören nur in die Hände von Personen, die sie verantwortungsvoll benutzen und beherrschen.

  • 7
    User_default_image
    03.02.10 - 21:24
    Dr. Sigrid Graumann-Brunt
    Psychologe/in

    Wer sich mit dem Konstrukt "Autismus" näher befasst, dem sei das Buch "Mindblindness" von Simon Baron-Cohen, MIT Press Cambridge 1995 empfohlen. Sehr interessante Aspekte darin behandelt.
    Zur Differentialdiagnosenproblematik folgender Fall: Kind, 6J, wg. autistischer Züge vorgestellt; neurophysiologisch sehr unreif; auf viele Reize hin sank der O-Wert unter 94% (mit oxipuls gemessen). Der Behandlungsverlauf war recht zufriedenstellend.

  • 6
    User_default_image
    03.02.10 - 20:40
    Dr. Martin Wolkerstorfer
    Psychologe/in

    „Er kann krankheitsbedingt den Wusch des Vaters nach Kontakt nicht dekompensieren und reagiert massiv fremd- und autoaggressiv“.
    Kann mir bitte wer den Sinn dieses Satzes erklären?
    Schreibt man SO Gutachten?
    Zitiert man solche Sätze?

    Und: Wieso soll ein Autist seinen Vater nicht sehen?

  • 5
    User_default_image
    03.02.10 - 18:10
    Dr. med. Friedemann Schulze
    Arzt/Ärztin

    Absoluter Schmarren!

  • 4
    Defaultmedium
    03.02.10 - 17:55
    Dr. med. Nana Mosler
    Arzt/Ärztin

    Echt gut geschrieben. Mit der Überschrift hatte ich zunächst große Schwierigkeiten. Total interessant. Mehr davon!

  • 3
    03.02.10 - 17:09
    Christine Stuwe, Logopädin/Gesundheits- und Sozialökonomin

    An Dr. med. Conradi: ASD = autism spectrum disorders, auf deutsch: Autismusspektrum-Störung.
    ---------
    Wie grenzen sich dann aber Kinder mit einer auditiven Wahrnehmungsstörung möglicherweise noch in Kombination mit einem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (AD(H)S) davon ab???

  • 2
    Defaultmedium
    03.02.10 - 16:22
    Vivian Cimander
    Tierarzt/-ärztin

    Gilt dieser Test nur für den reinen Autismus oder auch für das Asperger-Syndrom. Bis zu welcher Abstufung kann damit eine sichere Aussage über das Vorliegen eines Autismus/Aspergers gemacht werden?

  • 1
    User_default_image
    03.02.10 - 12:17
    Dr.med. Martin Conradi
    Arzt/Ärztin

    Abkürzungen sollten bei erster Nennung mit voller Begriffsnennung unterlegt werden; "ASD" in Google bringt eine vielfältige Welt ins Bild, nur nichts mit Autismus. „Autistic vs. Asperger Syndrom Disease“? – also ich Nervenarzt i. R. weiß wirklich nicht, was das bedeutet.
    Mich hätte noch ein Link zu Klenners Angabe interessiert. Umgekehrt auch kurze Erklärung aus der Gegenrichtung, warum allein eine Diagnose eine Sozialentscheidung begründen können soll. (Die Darstellung „das Kind kann einen Kontaktwunsch nicht (de-)kompensieren“ würde doch wohl sachlich unterlegt werden müssen – nicht durch eine Diagnose, sondern durch Störungen in den gegenseitigen Verhaltungen. Natürlich sehen Jugendämter dies anders.)
    Martin Conradi

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