| Studie |
| Autism Research |
Familienrichter folgen ausnahmslos – zumindest hier in Bayern – den Empfehlungen der von ihnen selbst in Auftrag gegebenen Gutachter. Wissenschaftliche Stellungnahmen, wie die von Prof. Dr. Wolfgang Klenner, einer anerkannten Koryphäe in Sachen psychiatrisch-psychologischer Gutachten im Familienrecht, werden beim richterlichen Beschluss einfach ignoriert. Ob das wohl an der „kognitiven Dissonanz“ der Richter liegt (nur das, was richterlich in Auftrag gegeben und mit öffentlichen Mitteln bezahlt wird, ist für die richterliche Beschlussfassung relevant)? Möglicherweise ist diese Haltung einiger bayrischen Richter aber einfach nur bequem.
MALHEUR-Meldung!
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An Dr. Martin Wolkerstorfer: Mir ist ein Daumen-runter versehentlich passiert.
Bitte jeder Leser dort ein Minus abziehen! (Zum Glück bekomme ich den Newsletter noch doppelt, da im Anfangstadium DocCheck technisch noch nicht so richtig klappte - da gebe ich über die zweite Listung noch ein Plus daneben zum tendenziellen Ausgleich ein.) Tut mir leid!
Dank an Christine Stuwe für die Begriffsklärung
- Martin Conradi
Ist diese angebliche Unfaehigkeit des Kindes, die Wuensche eines Gegenuebers zu kompensieren oder zu dekompensieren (was das immer auch heissen mag) naeher beschrieben, fuer diesen Casus konkret nachgewiesen, oder ist das nur eine Annahme aufgrund der gestellten Diagnose?
Davon abgesehen, nehmen die Zahl von psychiatrischen Diagnosen in Rosenkriegen zu, ob sie nun den/die Gegner(in) oder die Kinder dieses Expaares betreffen. Nach dem angeblichen Missbrauch als Waffe kommen jetzt Persoenlichkeitsstoerungen des Gegners und die Verletzbarkeit des Kindes hinzu.
Frage: Welche Profession hat die Mutter in diesem Fall?
„Er kann krankheitsbedingt den Wusch des Vaters nach Kontakt nicht dekompensieren und reagiert massiv fremd- und autoaggressiv“, habe letztendlich das Familiengericht entschieden.
Dieser Entscheid ist nicht verständlich - wie schon Dr. Wlkersdorfer zurecht festellt und entweder in dieser Formulierung oder als Zitat zu ändern. Was die Forschungsergebniss angeht, erscheint mir das Nachverfolgen und Ausweiten der gemachten Beobachtungen sinnvoll. Der Entscheid des Gerichts in dieser Form ist für mich (Allgemeinarzt, Psychotherapeut) nicht nachzuvollziehen.
Der Fall ist natürlich echt, uns liegen die Originaldokumente des Gerichts - der Beschluss - vor. Aus meiner Sicht liegt ein Hauptproblem in der Besetzung des Gerichts: Am Ende entscheidet eine Richterin, die diametral entgegengesetzten Gutachten glauben kann, oder eben auch nicht. Hier wäre eine "medizinische Robe" womöglich sinnvoller.
Dr. Gerd Teschke, Psychiater, Experte in Sachen Asperger
Verrücktheiten gibt es nicht nur bei Kinder, sondern auch bei Erwachsenen. So wurde dem Kindesvater, der mir zum Gutachten geschickt wurde, von der getrennt lebenden Kindesmutter unterstellt er habe Asperger und deshalb sei er gefährlich für das Kind. Der Mann ist so normal wie du und ich. Nach 9 Monaten hat er sein Kind noch nicht sehen dürfen-es würde noch überprüft, obgleich ich in meinem Gutachten klar nachwies, dass der KV kein Asperger habe und, ich glaube, auch die Verfahrenspflegerin überzeugt hatte. Der Mann ist in seinem Verhalten auch dem Kind gegenüber (Video) vöölig normal.
Hier werden m.E. 2 Themen unseelig verquickt.
1. Grundsätzlich zu begrüßen ist die Entwicklung von Tests und Methoden, die eine schwierige Diagnosestellung vereinfachen, sie sicherer, präziser, objektivierbar und reproduzierbar machen.
2. Wird solch eine Methode mißbraucht, sei es um eine tendenziös-ideologische (Un-)Rechtsprechung durchzusetzen, sei es um sich aus Mangel an Einfühlungsvermögen und dem erforderlichen komplexen Fachwissen hinter der Scheinobjektivität einer innovativen Methode zu verstecken und sich damit vor seiner hohen Verantwortung zu drücken, ist noch lange nicht die Methode schlecht, sie wird jedoch durch den Mißbrauch diskreditiert.
Es ist wie überall: scharfe Werkzeuge gehören nur in die Hände von Personen, die sie verantwortungsvoll benutzen und beherrschen.
Wer sich mit dem Konstrukt "Autismus" näher befasst, dem sei das Buch "Mindblindness" von Simon Baron-Cohen, MIT Press Cambridge 1995 empfohlen. Sehr interessante Aspekte darin behandelt.
Zur Differentialdiagnosenproblematik folgender Fall: Kind, 6J, wg. autistischer Züge vorgestellt; neurophysiologisch sehr unreif; auf viele Reize hin sank der O-Wert unter 94% (mit oxipuls gemessen). Der Behandlungsverlauf war recht zufriedenstellend.
„Er kann krankheitsbedingt den Wusch des Vaters nach Kontakt nicht dekompensieren und reagiert massiv fremd- und autoaggressiv“.
Kann mir bitte wer den Sinn dieses Satzes erklären?
Schreibt man SO Gutachten?
Zitiert man solche Sätze?
Und: Wieso soll ein Autist seinen Vater nicht sehen?
Absoluter Schmarren!
Echt gut geschrieben. Mit der Überschrift hatte ich zunächst große Schwierigkeiten. Total interessant. Mehr davon!
An Dr. med. Conradi: ASD = autism spectrum disorders, auf deutsch: Autismusspektrum-Störung.
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Wie grenzen sich dann aber Kinder mit einer auditiven Wahrnehmungsstörung möglicherweise noch in Kombination mit einem Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom (AD(H)S) davon ab???
Gilt dieser Test nur für den reinen Autismus oder auch für das Asperger-Syndrom. Bis zu welcher Abstufung kann damit eine sichere Aussage über das Vorliegen eines Autismus/Aspergers gemacht werden?
Abkürzungen sollten bei erster Nennung mit voller Begriffsnennung unterlegt werden; "ASD" in Google bringt eine vielfältige Welt ins Bild, nur nichts mit Autismus. „Autistic vs. Asperger Syndrom Disease“? – also ich Nervenarzt i. R. weiß wirklich nicht, was das bedeutet.
Mich hätte noch ein Link zu Klenners Angabe interessiert. Umgekehrt auch kurze Erklärung aus der Gegenrichtung, warum allein eine Diagnose eine Sozialentscheidung begründen können soll. (Die Darstellung „das Kind kann einen Kontaktwunsch nicht (de-)kompensieren“ würde doch wohl sachlich unterlegt werden müssen – nicht durch eine Diagnose, sondern durch Störungen in den gegenseitigen Verhaltungen. Natürlich sehen Jugendämter dies anders.)
Martin Conradi